Salesianum: Bundesgericht bestätigt Bebauungsplan
03.07.2020
Der Bebauungsplan für das Areal des Salesianums in der Stadt Zug ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Anwohner vom 25. Januar 2019 vollumfänglich abgewiesen. «Wir sind erleichtert über dieses Urteil», so Thomas Odermatt, Geschäftsleiter der Baurechtsgeberin Schwestern vom Heiligen Kreuz. Christoph Müller, Präsident des Verwaltungsrates der Alfred Müller AG, ergänzt: «Nun können wir die Planung dieses Projektes fortsetzen.» Das Baarer Familienunternehmen plant, auf dem Areal des Salesianums Eigentumswohnungen im Baurecht zu erstellen.